Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD)
Das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) ist ein auf Fertigpackungen anzugebendes Datum. Das Datum besagt, bis zu welchem Datum ein Lebensmittel ohne wesentliche Geschmacks- und Qualitätseinbußen zu konsumieren ist. Als Imker garantieren Sie, dass bis zu diesem Datum die spezifischen Eigenschaften Ihres Honigs erhalten bleiben. Das MHD wurde Dezember 1981 durch die Lebensmittel-Kennzeichnungs-verordnung (LMKV) eingeführt.
Lebensmittel sind in der Regel auch nach dem angegebenen Datum noch verzehrfähig und gesundheitlich unbedenklich. Das MHD sollte nicht mit dem Verbrauchsdatum verderblicher Waren verwechselt werden.
Der Honig trägt auf dem Gewährverschluss das Mindesthaltbarkeitsdatum. Das MHD ist unverschlüsselt mit den Worten „mindestens haltbar bis ...“ unter Angabe von Tag, Monat und Jahr anzugeben. Die Angabe des Tages kann entfallen, wenn die Mindesthaltbarkeit mehr als drei Monate beträgt. In diesem Fall muss der Wortlaut in „mindestens haltbar bis Ende ...“ geändert werden.
Eine Ausnahmeregelung (§2 Nr. 5) der Los-Kennzeichnungs-Verordnung besagt, dass bei Angabe eines taggenauen Datums für das MHD keine Losnummer angegeben werden muss. Sie sollten trotzdem Ihre Chargen dokumentieren und die Kontrollnummern in einem Honigbuch notieren.