Raum, Geräte und Kleidung
Imker und Imkerinnen müssen bei der Arbeit mit Honig die Anforderungen der Lebensmittel-Hygiene-Verordnung (LMHV) erfüllen. Dazu müssen Räume, Geräte und Kleidung vor Beginn der Arbeiten auf Sauberkeit, Vollständigkeit und Funktion kontrolliert werden.
Diese Anforderungen gelten für jeden, sowohl für den Berufsimker wie den Hobbyimker. Wobei der Gesetzgeber Lockerungen zulässt bei so genannter fallweiser Produktion
. Hierunter versteht man, dass nur wenige Male im Jahr geerntet und verarbeitet wird.
Als Hobbyimker muss man deshalb keine getrennte Betriebsstätte vorweisen, sondern darf auch in der heimischen Küche schleudern. Voraussetzung ist, dass der Raum entsprechend vorbereitet wurde. Eine Auflage ist, dass während der Honigverarbeitung im Raum keine andere Tätigkeit ausgeübt werden darf. In der Küche darf zur selben Zeit nicht gekocht, gegessen oder gewaschen werden. Der Raum muss vor der Nutzung gründlich gereinigt werden. Alle Flächen sind zu desinfizieren, auf denen mit tierischen Produkten (rohen Eiern, Geflügel, Fisch und generell Fleisch) gearbeitet wurde.