Etikettieren
Sowohl das einzelne Honigglas als auch ein großes Verkaufsgebinde muss sorgfältig und den Vorschriften entsprechend etikettiert werden. Dabei sind die Bestimmungen zum Warenzeichen des Deutschen Imkerbundes (D.I.B.), die Fertigpackungsverordnung, die Honigverordnung sowie die Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung zu beachten.
Der Gewährverschluss des D.I.B. entspricht den gesetzlichen Vorschriften. Gewährverschluss, Imkerglas, Deckel und Deckeleinlage bilden eine Einheit im Sinne der Bestimmungen zu den Warenzeichen.
Der Gewährverschluss des D.I.B. wird auf das Imkerglas geklebt. Das Imkerglas ist gefüllt und mit Deckel inklusive Deckeleinlage fest verschlossen. In die Mitte des Deckels wird Klebstoff gegeben, um sicherzustellen, dass sich später die Lasche des Verschlusses nicht ablöst.
Die gummierte Rückseite des Etiketts wird angefeuchtet. Der Gewährverschluss wird so aufgeklebt, dass er sich der Prägung im Glas genau gegenüber befindet. Die seitlichen Laschen werden ausgestrichen und angedrückt.