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Warenzeichen und Gütesiegel

Warenzeichen und Gütesiegel sollen den Verbrauchern eine Orientierung geben. Vor allem Gütesiegel stellen einen Hinweis auf bestimmte, garantierte Qualitäten dar.

Ein Warenzeichen ist identisch mit einer Marke oder einem Markenzeichen. Es ist ist ein rechtlich geschütztes, eingetragenes Zeichen. Die Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens werden durch das geschützte Warenzeichen von konkurrierenden Waren oder Dienstleistungen abgegrenzt.

Die Grenzen zwischen Güte-, Qualitäts- oder Prüfsiegeln sind fließend. Die Siegel sind rechtlich nicht voneinander abzugrenzen. Häufig sind Siegel gleichzeitig als ein Markenzeichen eingetragen, um sie rechtlich vor Missbrauch zu schützen.

Natürlich sind Warenzeichen und Gütesiegel immer ein Mittel der Werbung für ein Produkt, eine Produktgruppe oder ein Unternehmen. Sie sollten einen Werbeeffekt und hohen Wiedererkennungswert besitzen.

„Echter Deutscher Honig“ ist das eingetragene Warenzeichen des Deutschen Imkerbundes e. V.. Es ist zugleich ein Gütesiegel, da der D.I.B. an die Verwendung des Warenzeichens die Einhaltung strenger Qualitätskriterien bindet.

Bio-Siegel sind Güte- und Prüfsiegel, die Erzeugnisse aus dem ökologischen Landbau kennzeichnen. Da manche Kunden Sie auf diese Siegel ansprechen werden, stellen wir Ihnen einige vor.

Das Fair-Trade-Siegel fällt etwas aus dem Rahmen, da hier nicht in erster Linie die Qualität eines Produktes, sondern soziale Kriterien und Kriterien der Herstellung und des Handels mit dem Produkt garantiert werden.

Joachim Eberhardt

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