Behältnisse
Honig darf nur in Behältnissen, die für die Lagerung von Lebensmitteln zugelassen sind, gelagert werden. Ansonsten besteht die Gefahr einer Schadstoffaufnahme aus dem Material des Behältnisses. Dies wird in Paragraph 30 und 31 des Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuchs (
GB) vorgeschrieben.
Honig kann in Gläsern abgefüllt oder in größeren Vorratsbehältnissen wie einem Hobbock oder Eimer mit Deckel gelagert werden. Sie sind üblicherweise aus Materialien wie Edelstahl oder lebensmittelechtem Kunststoff. Wichtig ist, und das sollte regelmäßig kontrolliert werden, dass die Behältnisse dicht verschlossen sind.
Werden Behältnisse aus Kunststoff, der nicht für die Lagerung von Lebensmitteln zugelassen ist, verwendet, kann es zu einer Anreicherung von Schadstoffen im Honig kommen. Manche Farbstoffe in Kunststoffen enthalten Schwermetalle wie Cadmium oder Chrom. Andere Kunststoffe enthalten Weichmacher und Stabilisatoren, die gesundheitsschädlich sind.