An- und Verkauf von Wirtschaftsvölkern und Ablegern
Der An- und Verkauf von Bienen ist immer mit einem Standortwechsel der Völker verbunden. Meist wird damit auch eine Kreisgrenze überschritten. Damit ist eine Gesundheitsbescheinigung nach §5 der BienSeuchV erforderlich.
HINWEIS Auch wenn der Verkauf innerhalb des Imkervereins, in der Regel damit innerhalb der Stadt oder Kreises, erfolgt, sollten Sie als Käufer auf einer Gesundheitsbescheinigung bestehen. Dies gilt auch für den Kauf einer Bienenkönigin mit ihren Begleitbienen.
Export und Import von Bienenvölkern
Werden Bienenvölker über die Bundesgrenze hinweg bewegt, so ist ein Gesundheitszeugnis des Amtstierarztes notwendig, das über Gesundheitsbescheinigung hinausgeht. Dies betrifft vor allem den Kauf von Bienenvölkern im Ausland. Es wird dabei unterschieden zwischen EU-Ländern und Dritt-Ländern, die nicht der EU angehören.
Dazu sollten Sie sich vor dem Kauf über die aktuelle Bienen-Einfuhrverordnung informieren. Bei der Einfuhr wird vom Zoll ein Amtstierarzt hinzugezogen. Die entstehenden Kosten gehen zu Ihren Lasten.
Ein Gesundheitszeugnis ist auch erforderlich, wenn Sie mit Ihren Bienen eine Tracht in einem EU-Nachbarland anwandern.