Anzeige der Bienenhaltung
Nach Paragraf 1a der BienSeuchV ist jeder Imker und jede Imkerin verpflichtet, den Beginn der Bienenhaltung der zuständigen Behörde anzuzeigen. Dies kann zum Beispiel das Kreisveterinäramt sein. Dies ermöglicht eine entsprechende Überwachung der Bienenhaltung und eine Alarmierung der Bienenhalter beim Ausbruch einer Seuche im Bezirk. Der Dauerstand ist der ständige Aufstellungsort der Bienenvölker.
Die Anzeige hat schriftlich, aber formlos zu erfolgen. Im Schreiben sollten Sie folgende Angaben machen:
- Vorname Nachname
- Ihre postalische Adresse
- Ihre Telefonnummer
- Standort der Bienenvölker (Straße und Grundstück, PLZ Ort)
- gegebenenfalls Grundstückseigentümer
- Anzahl der Bienenvölker mitsamt aller Ableger
- Ort und Datum, Unterschrift
Eine Änderung des Standortes oder der Anzahl der Bienenvölker ist anzuzeigen. Für jeden Standort ist eine eigene Anzeige zu machen.
Die Anschrift der zuständigen Behörde erfahren Sie bei Ihrem Imkerverein sowie bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung.