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Rechtliches - von Gesetzen, Verordnungen und Versicherungen

Der Gesetzgeber hat die Bedeutung der Bienenhaltung erkannt. Das zeigt sich darin, dass die Bienenhaltung sowohl im Bürgerlichen Gesetzbuch als auch im Tierseuchengesetz mit eigenen Regelungen aufgenommen wurde. Bereits im Mittelalter hatten die Zünfte der Zeidler eine begrenzte, eigene Gerichtsbarkeit und Sonderrechte. Diese Rechtstradition hat sich über die Jahrhunderte bis in die heutige Zeit fortgesetzt.

Die Regelungen im Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) beziehen sich auf die Besitzverhältnisse an Bienenvölkern und Schwärmen sowie das Verhältnis zu den Nachbarn der Bienenhalter. Durch das BGB wird auch die Haftung eines Bienenhalters geregelt. In der Bienenseuchen-Verordnung (BienSeuchV) geht es um den Schutz unserer Bienen vor Krankheiten und Parasiten.

Wir gehen in diesem Kurs davon aus, dass Sie Anfänger sind und dass Sie in den ersten zwei Jahren der Imkerei noch keinen Honig verkaufen wollen. So bald Honig als Ware zum Verkauf oder zur Nutzung bereitgestellt wird, gelten eine Reihe weiterer Gesetze und Verordnungen. Diese haben wir hier bewusst nicht aufgeführt, um den Lernstoff auf das Wesentliche für den Anfänger zu konzentrieren.

Wollen Sie Ihren Honig verkaufen, so lesen Sie dazu bitte das Kapitel

Gesetzliche Bestimmungen zum Honig im Online-Kurs Fachkundenachweis Honig.

Joachim Eberhardt

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