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Aufgabe
Die Küche wird zum Schleuderraum.

Wird nur wenige Male im Jahr Honig geerntet und verarbeitet, so spricht der Gesetzgeber von einer fallweisen Produktion. In diesem Fall muss kein spezieller, abgetrennter Raum für die Verarbeitung von Honig nachgewiesen werden. Der Hobby-Imker und die Imkerin dürfen in der heimischen Küche schleudern.

Selbverständlich müssen trotzdem alle Anforderungen der (Betriebs-)Hygiene, die sich aus der Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV) ergeben, erfüllt werden. Die Küche muss vorbereitet und gründlich gereinigt werden. Welche der folgenden Aussagen treffen dabei zu?

[Eine oder mehrere Antworten sind richtig.]

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