Deutsches Lebensmittelbuch
Das Deutsche Lebensmittelbuch ist eine Sammlung von Leitsätzen zum Thema Lebensmittel. Die Leitsätze werden von einer Kommission formuliert. Die Kommision besteht aus 32 ehrenamtlichen Mitglieder. Die Lebensmittelbuch-Kommission wird vom
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) eingesetzt. Mitglieder der Kommission sind Mitarbeiter von Universitäten und Lebensmittelüberwachungsämtern, Verbraucherzentralen, Wirtschaftsverbänden, Unternehmen der Lebensmittelindustrie und der Stiftung Warentest.
Die Leitsätze betreffen die Herstellung, zufordernde Beschaffenheit und spezifischen Merkmale von Lebensmitteln. Zu den einzelnen Lebensmittelgruppen werden detailierte Leitsätze formuliert. Zu den 23 Lebensmittelgruppen, wie z. B. Brot und Kleingebäck, Erfrischungsgetränke, Kartoffelerzeugnisse, Pudding oder Pilze, gehört auch der Honig als eigene Kategorie.
Die Leitsätze für Honig wurden 2011 neu formuliert. Es hat mehrere grundsätzliche Änderungen gegeben: Die Begriffe kalt geschleudert
und wabenecht
wurden als Bezeichnung für die Qualität von Honig gestrichen. Begriffe wie aus eigener Imkerei
dürfen nur von Imkern und Imkerinnen für ihre Produkte verwendet werden. Besonders schonend geerntete und behandelte Honige dürfen mit Begriffen wie Auslese
und Premium
bezeichnet werden. Voraussetzung ist, dass die Honige definierte Kriterien zu Wassergehalt, HMF-Gehalt sowie zur Invertaseaktivität erfüllen.
Die gesetzliche Grundlage der Kommission und des Lebensmittelbuches ist das Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuches (
GB). Es handelt sich beim Lebensmittelbuch aber nicht um eine Verordnung. Das Deutsche Lebensmittelbuch soll eine Orientierungshilfe vor allem für Lebensmittelproduzenten sein, da es eine Art detailierte Auslegung einzelner Verordnungen des
GB darstellt. Im Rahmen juristischer Auseinandersetzungen nimmt es den Stellenwert einer Rechtsnorm ein.