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Eichgesetz

Das Eichgesetz stellt die gesetzliche Grundlage für das Messen, die Messsicherheit und den Verbraucherschutz in Bezug auf Messungen sicher. Der vollständige Name des Gesetzes ist „Gesetz über das Meß- und Eichwesen“.

Das Eichgesetz fordert, dass Waagen im gewerblichen Verkehr zugelassen und geeicht sein müssen. Der Verkauf von Honig durch einen Hobby-Imker ist ein gewerbliches Inverkehrbringen im Sinne des Gesetzes. Damit unterliegt der Verkauf dem Eichgesetz und die verwendete Waage muss zugelassen und geeicht sein. Eigenhändige Reparaturen oder Veränderungen an der Waage führen zum Erlöschen der Eichung und sind nicht zulässig.

Eine Waage muss in regelmäßigen Abständen durch ein Eichamt kontrolliert und nachgeeicht werden. Lässt man seine Waage nicht nacheichen, so begeht man eine Ordnungswidrigkeit.

Eichordnung (EO)

Die Eichordnung ergänzt das Eichgesetz durch Vorgaben und Anforderungen für die Umsetzung des Gesetzes in die Praxis. EO gibt genau Anweisungen für die Eichung der betroffenen Messgeräte. Die Verordnung sagt, wann und wie eine Waage zu eichen ist. In der EO ist die Gültigkeitsdauer von Zulassung und Eichung der einzelnen Messgeräte festgelegt.

Eichämter

Die Durchführung oder Überwachung der Eichungen ist Aufgabe der Eichämter der Bundesländer. Mitarbeiter der Eichämter machen Kontrollen auf den Wochenmärkten. Sie sind auch berechtigt, Ihre Räume, in denen Sie Honig abfüllen, unangemeldet zu betreten und Ihre Waagen zu kontrollieren.

Auch die Überwachung von Fertigpackungen nach Gewicht bzw. Volumen ist Aufgabe der Eichämter. Sie sind die Kontrollstellen für die Einhaltung der Anforderungen entsprechend der Fertigpackungsverordnung (FPVO).

Joachim Eberhardt

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