Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch
Das Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (
GB) hat im Jahr 2005 das Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz (LMBG) abgelöst. Die letzte Änderung des
GB ist am 15. Dezember 2010 in Kraft getreten.
Das Gesetzbuch umfasst alle Produktions- und Verarbeitungsstufen innerhalb der Agrar- und Ernährungswirtschaft. Das
GB gilt für Lebensmittel, Bedarfsgegenstände, Futtermittel sowie Kosmetika.
Ein Bedarfsgegenstand ist ein Gegenstand des alltäglichen Bedarfs. Dazu zählen alle Gegenstände, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen. Das sind Verpackungen und Behältnisse. Bedarfsgegenstände sind auch Gegenstände zur Körperpflege sowie Spielwaren und sogar Scherzartikel. Aber Arzneimittel und Medizinprodukte zählen nicht dazu und haben ihre eigenen Gesetze.
Oberstes Ziel des
GB ist die Lebensmittelsicherheit. Hersteller und Händler haben die einwandfreie Qualität der Ware sicherzustellen. Auf allen Verarbeitungsstufen ist die Rückverfolgbarkeit der Produkte zu gewährleisten. Das bedeutet auch für den Hobbyimker eine Verpflichtung zur Dokumentation.
Das Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch stellt die oberste Ebene des deutschen Lebensmittelrechts dar. Verordnungen wie die Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV) und die Fertigpackungsverordnung (FPackV) leiten sich vom
GB ab.
Das
GB bildet auch die Grundlage des Deutschen Lebensmittelbuches. Dies beinhaltet Leitsätze zur Herstellung von Lebensmitteln und beschreibt die zufordernden Beschaffenheit und spezifischen Merkmale einzelner Lebensmitteln. Für Imker und Imkerin besonders interessant sind die Leitsätze des Deutschen Lebensmittelbuches zu Honig in der Neufassung von 2011.