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Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV)

Genau genommen heißt es: „Verordnung über Anforderungen an die Hygiene beim Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln“. Diese Verordnung gilt für alle, die Lebensmittel in irgendeiner Form herstellen, verarbeiten und verkaufen. Darunter fallen auch alle Hobby-Imker, sofern sie ihren Honig verkaufen. Die aktuelle Fassung der Verordnung stammt aus dem August 2007.

Die Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV) setzt auf Vorbeugung, indem ein Kontrollsystem und die Einhaltung von Hygieneregeln gefordert werden. Die LMHV besagt, dass jeder Imker und jede Imkerin ein Konzept zur Wahrung der Hygiene im Betrieb erstellen muss. Die Einhaltung des Konzepts soll die Produktion sicherer und gesunder Lebensmittel garantieren. Die Einhaltung der LMHV soll den Verbraucher vor gesundheitsschädlichen Lebensmitteln schützen.

Forderungen an das eigene Konzept

  1. Analyse der Gefahren bei der Honigernte und -verarbeitung
  2. Identifizierung kritischer Punkte
  3. Übernahme der Grenzwerte aus HonigV und den Richtlinien des D.I.B.
  4. Entwicklen und Durchführen von Prüf- und Sicherheitsmaßnahmen
  5. Dokumentation der Arbeit
  6. Anleitung der Helfer hinsichtlich allgemeiner Sicherheitsregeln und den Regeln der Hygiene

Auf die einzelnen Anforderungen und deren Umsetzung sind wir bereits in den Unterkapiteln „Völkerführung und Betriebsweise“, „Honigernte“ und „Gute Hygiene-Praxis für Hobbyimker“ eingegangen. Nebenerwerbs- und Berufsimker sollten sich noch intensiver mit der LMHV und dem HACCP-Konzept beschäftigen und entsprechende Schulungen besuchen.

Begriffe kurz und knapp

Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV)
Joachim Eberhardt

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