Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung (LMKV)
Die Lebensmittel-Kennzeichnungs-verordnung (LMKV) regelt in Deutschland die Kennzeichnung von Lebensmitteln, die in Fertigpackungen an den Endverbraucher abgegeben werden. Das Honigglas gilt als Fertigpackung, da es in Abwesenheit des Verbrauchers befüllt und verschlossen wird.
Elemente der Kennzeichnung
Folgende Elemente muss jede Fertigpackung eines Lebensmittels tragen. Die Zutatenliste ist bei Honig identisch mit der Verkehrsbezeichnung.
- Verkehrsbezeichnung
- Name und Anschrift des Herstellers, des Verpackers oder des Importeurs
- Verzeichnis der Zutaten
- Mindesthaltbarkeitsdatum
- Füllmenge