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Bescheinigung nach §5 der Bienenseuchenverordnung

Die Bescheinigung nach §5 der Bienenseuchenverordnung wird häufig erwähnt. Auch im Gespräch mit anderen Imkern und Imkerinnen werden Sie häufig von dieser Bescheinigung hören. Manche nennen Sie auch Gesundheitszeugnis oder Seuchenfreiheitsbescheinigung.

Wissen Sie, was das ist? Was bedeutet diese Bescheinigung? Wofür ist sie notwendig und wie bekommen Sie die Bescheinigung?

[Eine oder mehrere Antworten sind richtig.]

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