Europäische Honig-Richtlinie
Als Europäische Honig-Richtlinie wird die Richtlinie 2001/110/EG des Europäischen Rates vom 20. Dezember 2001 über Honig bezeichnet.
Ziel der Richtlinie ist die Festlegung gemeinsamer Vorschriften für Honig innerhalb der Europäischen Union. Es werden die grundlegenden Anforderungen, unter denen Honig im Binnenmarkt frei gehandelt werden darf, festgelegt.
Die Europäische Honig-Richtlinie ist die Grundlage der deutschen Honigverordnung. Inhaltlich ähneln sich die Texte daher stark.
Die Richtlinie enthält eine allgemeine Begriffsbestimmung von Honig
. Es wird festgelegt, dass der Verbraucher über das Ursprungsland des Honigs und etwaige Mischungen informiert werden muss. Es werden die Verkehrsbezeichnungen Wabenhonig
, gefilterter Honig
und Backhonig
definiert.
Die Richtlinie enthält Vorgaben zur Etikettierung der Honigverpackungen. Das Etikett kann durch Angaben über die regionale, territoriale oder topografische Herkunft ergänzt werden. Ebenso dürfen die Herkunft aus Blüten oder Pflanzenteilen und besondere Qualitätskriterien ergänzt werden.