Backhonig
Backhonig, auch Kochhonig genannt, ist Honig von minderer Qualität. Meist wurde er zu stark erhitzt oder er war bereits in Gärung gegangen - häufig infolge eines zu hohen Wassergehaltes. Dieser Honig darf nicht mehr direkt verzehrt werden.
Der Honig darf nur noch in der Küche oder durch die Industrie verwendet werden. Dabei wird er durch die Zubereitung durch Backen oder Kochen erhitzt und möglicherweise enthaltene Keime werden abgetötet. In seiner Verwendung entspricht er der Invertzuckercreme, die früher als Kunsthonig bezeichnet wurde.
Wesentliche Inhaltsstoffe des naturbelassenen Honigs wurden im Backhonig zerstört. Der Honig darf nur unter der Kennzeichnung „Backhonig“ in den Handel gebracht werden. Backhonig darf nicht mit anderen Honigarten verschnitten in den Handel gebracht werden.
„Honig, der für industrielle Zwecke oder als Zutat für andere Lebensmittel, die anschließend verarbeitet werden, geeignet ist.“ (Zitat aus der Honigverordnung von 2004)