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Papierkram - Anzeige der Tierhaltung

Ihre Bienen sind da. Und die Bienen sind jetzt in Ihrer Verantwortung. Als ersten Schritt sind Sie verpflichtet, Ihre Bienenhaltung anzuzeigen. Es gibt mehrere Stellen, die von der Existenz Ihren Bienen wissen müssen.

  • Den Beginn der Bienenhaltung ist der zuständigen Behörde anzuzeigen (BienSeuchV). Meist ist dies das Veterinäramt des Kreises oder der Stadt. Dies gilt auch für die Besitzer von Bienenkisten oder anderen alternativen Haltungsformen.
  • In manchen Bundesländern muss die Bienenhaltung der zuständigen Tierseuchenkasse angezeigt werden.
  • Sie sollten eine spezielle Haftpflichtversicherung abschließen.
  • Sie sollten dem örtlichen Imkerverein beitreten. Dies ist keine Pflicht, aber sinnvoll. Dies hat auch Vorteile für alle, die nur eine Bienenkiste besitzen. Die Mitgliedschaft im Imkerverein schließt meist eine Haftpflichtversicherung ein.
Joachim Eberhardt

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