Das Imker-Honigglas des D.I.B.
Das Imker-Honigglas des D.I.B. besteht aus dem Glas, dem Deckel mit Deckeleinlage und dem Gewährverschluss. Diese Elemente dürfen nur gemeinsam verwendet werden. Sie bilden im Sinne des Warenzeichens eine Einheit.
Der Paragraf 3 - Verwendung der Verbandszeichen - der Bestimmungen zu den Warenzeichen des Deutschen Imkerbundes e.V. besagt:
Die Verbandszeichen dürfen nur zur Kennzeichnung der vom D.I.B. herausgegebenen oder zugelassenen Warenverpackungen benutzt werden. Mit den Verbandszeichen versehene Warenverpackungen und Gewährverschlüsse dürfen nur zusammen in den Verkehr gebracht werden.
Es sind die vom Deutschen Imkerbund herausgegebenen Deckeleinlagen zu verwenden.
Noch einmal im Klartext: Das Honigglas des D.I.B. darf nicht mit einem anderen Etikett als dem Gewährverschluss versehen und in den Handel gebracht werden. Ebenso ist es unzulässig ein neutrales Honigglas mit dem Gewährverschluss zu versehen. Auch die Verwendung des Schriftzuges Echter Deutscher Honig
ist auf einem anderen Etikett als dem Gewährverschluss nicht erlaubt.