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Fachkundenachweis
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Fachkundenachweis Honig

Jedes Mitglied im Deutschen Imkerbund (D.I.B.), das seinen Honig unter dem Warenzeichen des D.I.B. verkaufen will, muss einen Lehrgang absolvieren. Ausgenommen sind nur Imker und Imkerinnen, die bereits vor dem Januar 1993 Mitglied im D.I.B. waren. Diesem Personenkreis steht aber frei, Lehrgang und Prüfung freiwillig abzulegen.

Lehrgang

In dem Lehrgang sollen die „Qualitätsanforderungen für Deutschen Honig gemäß den Warenzeichenbestimmungen des Deutschen Imkerbundes e. V.“ vermittelt werden. Der Lehrgang schließt mit einer Prüfung ab. Es wird damit der Nachweis der Fachkunde für Honig erbracht. Die Art der Prüfung ist in den Landesverbänden unterschiedlich geregelt. Ein Angebot von Lehrgängen finden Sie auf den Seiten der Imkerakademie.

Zertifikat

Nach der Teilnahme am Lehrgang und einer erfolgreichen Prüfung erhält der Imker bzw. die Imkerin ein Zertifikat des D.I.B.. Dieser Fachkundenachweis berechtigt zur Führung des Warenzeichens des D.I.B.. Die Gewährverschlüsse können bestellt und dürfen auf dem Glas des D.I.B. verwendet werden.

Online-Kurs

Der Online-Kurs „Fachkundenachweis Honig“, in dem Sie sich in diesem Augenblick befinden, dient der Vor- und Nachbereitung des Lehrgangs. Der virtuelle Kurs ersetzt nicht die Teilnahme am realen Lehrgang.

Übungsaufgaben und Abschlusstest des Online-Kurses sollen Ihnen bei der Vorbereitung auf die reale Prüfung helfen. Es sind Lernhilfen. Inhalt des Online-Tests und ein erfolgreiches Ablegen desselben sind nicht rechtsverbindlich für die reale Prüfung beim Verband.

Joachim Eberhardt

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