3. Schritt: Behandlung mit Oxalsäure
Die Behandlung mit Oxalsäure findet als letzter Schritt des Integierten Konzeptes
ab Ende Oktober bis Anfang Dezember statt. Man spricht daher auch von der Winterbehandlung.
Die Oxalsäure dringt nicht in die verdeckelten Brutzellen ein. Das Volk muss brutfrei sein, damit die Behandlung effektiv sein kann. Im November sollte das Volk die Brut beenden und in die Winterruhe gehen. Trotzdem sollten Sie vor der Anwendung das Volk auf Brutaktivitäten kontrollieren. Bei einem milden Verlauf des Winters kann die Brutphase sich bis in den Dezember hineinziehen. In extremen Fällen und geschützten Standorten kann ein Volk die Brut über den Winter hin ohne Pause fortsetzen.
Die Behandlung mit der Oxalsäure erfolgt durch das Verfahren des Beträufelns. Das Volk sollte dabei so wenig wie möglich gestört werden. Besonders bei niedrigen Temperaturen führt eine Störung zu einem unnötigen Mehrverbrauch an Nahrungsreserven, sprich Honig. Das Beträufeln darf nicht bei Temperaturen unter dem Gefrierpunkt erfolgen. Die Gefahr der Schädigung des Volkes ist zu hoch.
Vor der Anwendung muss die Oxalsäuredihydrat-Lösung mit Zucker versetzt werden. Auf 1 l Oxalsäuredihydrat-Lösung müssen Sie 100 g Saccharose zugeben. Berechnen Sie den Bedarf an gebrauchsfertiger Lösung für den Tag und setzen Sie die Lösung an. Achten Sie darauf, dass der Zucker sich vollständig gelöst hat. Setzen Sie nur den Tagesbedarf an, da die fertige Lösung nicht lagerfähig ist.
Zur Anwendung wird die für ein Volk bzw. eine Zarge benötigte Menge kalkuliert (5 ml pro Wabengasse) und in einer Spritze (100 ml Einwegspritze) aufgezogen. Die Lösung wird auf die Bienen in den Wabengassen geträufelt. Es sollten nicht die Waben selbst beträufelt werden. Vergessen Sie nicht, die Behandlung in das Bestandsbuch einzutragen.