1. Schritt: Drohnenbrutschneiden
Vom Frühjahr bis zum Ende der Trachtzeit dürfen in Wirtschaftsvölkern keine chemischen Wirkstoffe eingesetzt werden. Ausschließlich biotechnische Verfahren zur Varroabekämpfung stehen zur Wahl.
Als Verfahren bietet sich die regelmäßige Entnahme der Drohnenbrut an. Es hat die Vorteile:
- Da die Varroamilbe sich bevorzugt in der Drohnenbrut vermehrt, ist die Entnahme der Dohnenbrut geeignet, um die Vermehrung der Milbe effektiv zu drosseln.
- Die Entnahme von Drohnenbrut bremst nicht die Entwicklung des Wirtschaftsvolkes und reduziert nicht die Honigleistung.
- Der Aufwand des Drohnenbrutschneiden hält sich auch bei der Betreuung vieler Völker in vertretbaren Grenzen.
Ab März/April sollten in jedes Wirtschaftsvolk rechts und links vom Brutnest zwei Drohnenrahmen gehängt werden. Dadurch wird das Anlegen der Drohnenzellen gesteuert. Die Drohnenzelllen werden sich auf diese Brutwaben konzentrieren und können selektiv ausgeschnitten werden. Wichtig ist eine gute Terminplanung, so dass in allen Völkern die Rahmen regelmäßig kontrolliert und die Drohnenbrut ausgeschnitten wird. Dohnenbrut, die nicht geschnitten wurde und bis zum Schlupf gelangt, fördert die Vermehrung der Varroamilbe.
Nutzen Sie die Chance und öffnen Sie stichprobenartig die Drohnenbrut. Sie erhalten so einen zuverlässigen Eindruck über die Varroabelastung Ihrer Völker.