Gesetze und Verordnungen
In Deutschland besteht eine gesetzliche Pflicht für alle Imker und Imkerinnen, eine Varroabehandlung durchzuführen. Diese Verpflichtung gilt auch in allen übrigen Staaten der Europäischen Union und der Schweiz.
Unterschiedliche Gesetze sind in Deutschland hinsichtlich der Bekämpfung der Varroamilbe (Varroa destructor) zu beachten. Dies betrifft die Pflicht zur Behandlung an sich, die in der Bienenseuchenverordnung (BienSeuchV) verankert ist. Eine Nachweisverordnung begründet die Dokumentationspflicht für alle apothekenpflichtigen Arzneimittel und beschreibt im Detail die Art der Aufzeichnungen.
Das Arzneimittelgesetz (AMG) regelt, welche Arzneimittel und welche Verfahren der Anwendung für Bienen zugelassen sind.