Wartezeiten
Zur Behandlung von Krankheiten und gegen die Varroamilbe werden Stoffe, die das Lebensmittel Honig verunreinigen können, eingesetzt. Eine Anforderung an diese Stoffe ist daher, dass sie abgebaut werden. Die Stoffe zerfallen entweder aufgrund ihrer chemischen Eigenschaften oder sie werden biologisch im Volk abgebaut.
Wartezeit
Die notwendige Wartezeit nach einer Behandlung und bevor Honig geerntet werden darf, ist immer so lange, dass keine Spuren des Stoffes mehr nachweisbar sind. Die Beipackzettel geben Auskunft über die Art der Anwendung und die einzuhaltende Wartezeit. So wird für das Mittel Perizin® eine Wartezeit von mindestens 42 Tagen angegeben.
Für eine vorbeugende Varroa-Behandlung gilt generell, dass sie im Spätsommer und Herbst durchgeführt wird. Erst mit der Ernte der Frühtracht wird aus den behandelten Völkern wieder Honig entnommen. Die Mittel zur Bekämpfung der Varroa sind bis dahin abgebaut und es ist sichergestellt, dass der geerntete Honig erst nach der Behandlung und Ablauf der Wartezeit eingetragen wurde.
Halbwertszeit
Es ist in diesem Zusammenhang wichtig zu verstehen, was der Begriff „Halbwertszeit“ bedeutet. Die Halbwertszeit wird häufig im Zusammenhang mit dem Abbau eines Stoffes auf einem Beipackzettel angegeben. Die Halbwertszeit gibt an, wieviel Zeit vergehen muss, bis ein Stoff zur Hälfte abgebaut ist. Man muss sich klarmachen, dass, nachdem die doppelte Halbwertszeit vergangen ist, der Stoff nicht vollständig abgebaut ist. Sondern nach der doppelten Zeit ist immer noch ein Viertel der Ausgangsmenge vorhanden.