Flugloch mit Schutzgitter
Das Flugloch wurde bereits bei der Einfütterung eingeengt, um die Gefahr des Eindringens von Wespen und Bienen anderer Völker zu reduzieren (Räuberei). Ein verengtes Flugloch erleichtert die Arbeit der Wächterinnen.
Das Gitter verhindert das Eindringen von Haus- und Feldmäusen sowie Spitz- und Schermäusen. Diese Gefahr besteht vor allem während der Winterruhe, in der keine Wächterinnen das Flugloch kontrollieren. Unsere kleinste Spitzmaus, die Zwergspitzmaus, ist übrigens nur 3,5 cm groß. Die Maschenweite des Gitters sollte circa 6 mm betragen.